Das Berichtsheft während der arbeitszeit führen?

von | 16. November 2024 | Berichtsheft

Viele Auszubildende fragen sich, wann und wo sie ihr Berichtsheft schreiben müssen. Darf man das während der Arbeitszeit machen oder muss man es in der Freizeit erledigen? Die gute Nachricht: Das Berichtsheft zu führen, gehört zur Ausbildung und darf während der Arbeitszeit gemacht werden! In diesem Blogbeitrag erklären wir dir die rechtlichen Grundlagen und was du beachten solltest.

Rechtliche Grundlage: Das Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Das Führen des Berichtshefts ist im Berufsbildungsgesetz (BBiG) klar geregelt. Laut § 14 Abs. 1 Satz 4 BBiG ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, dich dabei zu unterstützen, dein Berichtsheft zu führen. Das bedeutet, dass dir der Betrieb während der Arbeitszeit Zeit geben muss, um das Berichtsheft auszufüllen. Du musst es also nicht in deiner Freizeit schreiben.

Wörtlich heißt es in § 14 Abs. 1 Satz 4 BBiG:

Ausbildende haben Auszubildende zum Führen der Ausbildungsnachweise nach § 13 Satz 2 Nummer 7 anzuhalten und diese regelmäßig durchzusehen. Den Auszubildenden ist Gelegenheit zu geben, den Ausbildungsnachweis am Arbeitsplatz zu führen.

Das bedeutet: Dein Ausbilder muss dir nicht nur Zeit geben, das Berichtsheft zu schreiben, sondern auch regelmäßig kontrollieren, ob du es ordentlich führst.

Warum gehört das Berichtsheft zur Arbeitszeit?

Das Berichtsheft ist ein wichtiger Teil deiner Ausbildung. Es dient dazu, deine Lernfortschritte zu dokumentieren und sicherzustellen, dass du alle Inhalte deiner Ausbildung erlernst. Deshalb zählt das Schreiben des Berichtshefts als Ausbildungszeit und darf nicht als „Hausaufgabe“ in deiner Freizeit erledigt werden.

Was tun, wenn dein Betrieb dir keine Zeit gibt?

Leider halten sich nicht alle Betriebe an diese Regelung. Wenn dein Chef von dir verlangt, das Berichtsheft in deiner Freizeit zu schreiben, kannst du ihn auf das Berufsbildungsgesetz hinweisen. Sollte das nicht helfen, kannst du dich an deine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) oder die Industrie- und Handelskammer (IHK) wenden.

Fazit

Das Führen des Berichtshefts gehört zur Ausbildung und muss während der Arbeitszeit erfolgen. Dein Betrieb ist gesetzlich verpflichtet, dir dafür Zeit zu geben und es regelmäßig zu kontrollieren.


Quellen:
https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__14.html

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